Die Autogasanlage wird mit sogenannten LPG Flüssiggas als Kraftstoff betrieben, der aus einer Mischung von Butan- und Propangas besteht. In der Reserveradmulde befindet sich der Tank (61 Liter), der für eine Reichweite von bis zu 440 km ausreicht. Der Tank hat zwar eine Kapazität von 61 Liter, wird aber – abhängig von dem Druck der Tankanlage – nur bis 46 Liter Flüssiggas aufgefühlt. Für das verbrennen vom Gas sorg das BRC Steuergerät, dass ein elektronisches teilsequenziell Dosierventil steuert, welches das Gas in die Ansaugstutzen der Zylinder einbläst. Wobei fliest zunächst das Flüssiggas durch den Flüssiggasfilter, dann den Verdampfer und am Ende durch den Gasfilter. Mittels des Steuerknopfs des BRC Steuergeräts (eingebaut über dem Motorhaubeöffner), kann man die Auswahl treffen, ob mit Benzin oder Gas der Motor angetrieben werden soll. Es hat fünf LAD,s; eine oben und vier im untern Bereich. Die obere LED zeigt den Modus der Anlage an: rot bedeutet Benzinantrieb, grün Gasantrieb. Mit dem in der Mitte eingebautem Umschalter ist es möglich von Benzinantrieb auf Gasantrieb und umgekehrt (jedes Draufdrücken schalten den Modus um) umschalten. Die vier unteren LED,s zeigen die Tankfühlung an und erlöschen jeweils nach etwa 50 die erste, 70 die zweite, 90 die dritte und die vierte fängt an zu blinken nach weiterer 100 km gefahrne Strecke. Danach ist eine Fahrt im Gasmodus von etwa bis 120 km nur noch möglich. Ist das Flüssiggas ganz verbraucht, so ertönt ein zeitweise unterbrochene Signal und das BRC Steuergerät schaltet das Treibstoff auf Benzin um. Um das Signal auszuschalten, muss der Umschalter des Steuerknopfs gedrückt werden. Anbetracht der Tatsache, dass das Fahrzeug mit Benzin- und Flüssiggastags aufgefühlt werden kann, liegt die Fahrreichweite bis 1.000 km Jeder Motoranlass beginnt mit dem Benzintreibstoff; deshalb ist es erforderlich, dass in dem Benzintank – bis zur nächsten Flüssiggasbetankung - ein Rest von Benzinmenge sich noch drin befindet.
In dem Kapitel "Dokumentation" ist der Vorgang der erlangten Dokumente zusammengestellt. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Anlage wegen geringfähigen Einbaumängel – bei erster Prüfung – nicht abgenommen wurde. Dieses bezeugt, dass die Prüfer genau darauf achten, dass der Einbau nach den Richtlinien folgte.
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